Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF) gilt für die Webseite www.hausderwirtschaft.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Unter den Rubriken „Anfahrt“ und „Anlieferung“ sind graphische Skizzen eingefügt. Diese sind jeweils mit einem Alternativtext versehen, der jedoch den Informationsgehalt der Skizzen nicht vollumfassend vermitteln kann.
- Unter der Rubrik „Geschossübersichten“ sind graphische Skizzen eingefügt. Diese sind jeweils mit einem Alternativtext versehen, der jedoch den Informationsgehalt der Skizzen nicht vollumfassend vermitteln kann. Das PDF-Dokument „Geschossübersichten“ ist nicht barrierefrei.
- Auf den Unterseiten zu den einzelnen Räumen sind unter der Überschrift "Genehmigte Möblierungspläne" PDF-Dokumente verlinkt. Diese sind nicht barrierefrei.
- Verlinkungen zu externen Inhalten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Dies gilt insbesondere für den virtuellen Rundgang.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.02.2023 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Haus der Wirtschaft
Schlossplatz 4, Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 123-0
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.